Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.inp-greifswald.de.
Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP) ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V nicht vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Inhalte, die kein Text sind besitzen keine alternative textliche Beschreibung.
- Aufgezeichnete reine Audio- und reine Video-Inhalte besitzen keine Alternative.
- Überschriftenebenen sind inkorrekt gegliedert.
- Ausgewählte Elemente sind nur durch Farbe erkennbar.
- Die visuelle Darstellung von Text und Bildern hat kein ausreichendes Kontrastverhältnis.
- Anstatt Schriftgrafiken wird Text benutzt, um Informationen zu vermitteln.
- Die Inhalte sind nach Vergrößerung nicht vollständig wahrnehmbar.
- Durch Mouseover eingeblendete Inhalte sind nicht ausblendbar.Bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Informationen lassen sich nicht pausieren, stoppen oder ausblenden.
- Auf mehreren Webseiten ist der Hauptbereich durch <main> sowie bei einem nachfolgenden Element durch role=“main“ zweimal vergeben.
- Die Seitentitel der Webseiten sind nicht aussagekräftig.
- Die Fokus-Reihenfolge ist nicht der logischen Lesereihenfolge entsprechend.
- Ein oder mehrere Linkzwecke sind im Kontext nicht ausreichend für Nutzer assistiver Technologien beschriftet.
- Bei mehreren Bedienelementen, die mit der Tastatur angesteuert werden, ist in einem oder mehreren Browsern (z. B. Firefox) kein ausreichend visuell wahrnehmbarer Tastaturfokus vorhanden.
- Auf der Website ist auf dem Smartphone eine Wischgeste auf dem Karussel implementiert, die nicht auch durch eine einfache Zeiger-Geste ausgelöst werden kann.
- Die HTML-Syntax verweist auf mehrere relevante Fehler.
- Der Stand der Webseiten und Prozesse entspricht nicht den Konformitätsanforderungen der WCAG 2.1. Für die gesamte Website kann eine Nichtkonformität abgeleitet werden.
- Die Produktdokumentation wird nicht in einem elektronischen barrierefreien Format bereitgestellt.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Die PDF-Datei/PDF-Dateien entsprechen nicht den PDF/UA- und WCAG-Standards.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Das Hauptmenü ist in mobiler Ansicht nicht tastaturbedienbar.
- Das Hauptmenü ist in mobiler Ansicht mit Tastatur nicht schließbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.07.2023 erstellt.
Die verwendete Prüfmethode die das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern zur Überprüfung unserer Website genutzt hat ist das Tool „Siteimprove“ (https://www.siteimprove.com/de/).
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.07.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstellesm.mv-regierungde.
- Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.