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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.inp-greifswald.de

Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP) ist bemüht, seine Website/mobile Anwendung im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehinderten-gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind derzeit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website www.inp-greifswald.de ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V noch nicht vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angeführten Gründen nicht barrierefrei.

Folgende Prüfkriterien sind derzeit nicht erfüllt und damit unvereinbar mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:

  • Im Webauftritt werden Überschriften vom Screenreader teilweise als einfacher Text ausgegeben. Damit erkennen Nutzer ohne Sehvermögen nur erschwert die Seitenstruktur und können nicht gezielt zu Überschriften navigieren.
  • Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, bei großem Text von 3:1.
  • Der Text kann nicht bis zu 200 Prozent vergrößert werden.
  • Das Kontrastverhältnis von Nicht-Text-Inhalten beträgt nicht 3:1.
  • Alle Funktionalitäten des Inhalts sind nicht durch eine Tastatur bedienbar.
  • Überschriften und Beschriftungen beschreiben nicht immer klar das Thema oder den Zweck.
  • Beschriftungen enthalten nicht den sichtbaren Text im Namen.
  • Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache fehlen.
  • Die Videos verfügen über keine Untertitel und keine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache.
  • Die pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie (INP) e.V. arbeitet daran, seine Webseite barrierefrei zugänglich zu machen und damit die barrierefreie Umsetzung der hier angeführten Punkte in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BGG M-V) der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BGGVO M-V) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITVO M-V) voranzutreiben.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.03.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.04.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bezüglich der Barrierefreiheit dieser Webseite auffallen oder haben Sie Anmerkungen oder Hinweise zur Barrierefreiheit, so senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Kontakt
Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP)
Felix-Hausdorff- Str. 2
D- 17489 Greifswald
T.: +49 3834 554 3886
mailto: antonia.rehbeininp-greifswaldde

Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden?
Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten?
In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V:
Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

http://www.barrierefreies-web-mv.de
https://fms.mv-regierung.de/formulare/form/display.do?%24context=E000FDF1B034B2842BE3

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstellesm.mv-regierungde
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

 

Kontakt

Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V.
Felix-Hausdorff-Str. 2
17489 Greifswald

Tel.: +49 3834 - 554 300
Fax: +49 3834 - 554 301

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