Wissens- und Technologietransfer
Hier finden Sie unsere Technologieangebote: https://www.inptdat.de/innovations
Das Institutsmotto – VON DER IDEE ZUM PROTOTYP – skizziert nicht nur den satzungsgemäßen Auftrag, anwendungsorientierte Grundlagenforschung zu betreiben, sondern auch die Verwendung der erzielten Forschungsergebnisse. Das INP führt Projekte der öffentlichen Forschungsförderung durch, um Wissen für gesellschaftlich relevante Themen zu mehren. Die Ergebnisse dieser Projekte veröffentlicht das Institut kontinuierlich in referierten Fachzeitschriften, auf nationalen und internationalen Konferenzen und bei Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
Für anwendungsrelevante Themenstellungen, die wirtschaftlich von Interesse sind, stellt das INP sein Wissen im Sinne eines Dienstleisters als Kundenlösung zur Verfügung. Diese zumeist bilateralen Industrieprojekte helfen unseren Wirtschaftspartnern, direkt von den neuesten Erkenntnissen der Forschungsarbeiten am INP zu profitieren. Zum eigenen Technologietransfer hat das INP als erstes Leibniz-Institut überhaupt eine eigene Firma, die neoplas GmbH (www.neoplas.eu), ausgegründet. Diese dient als zweiter Teil des am Institut entwickelten Dreistufenmodells. Nach dem Motto "Vom Prototyp zum Produkt" werden beispielsweise spätere Pilotkunden in die Entwicklungsarbeiten einbezogen. Haben sich bestimmte Verwertungsaktivitäten als ökonomisch tragbar erwiesen, können diese in weitere Ausgründungen münden. Wissen, das wirtschaftlich verwertbar ist und zunächst nicht als Kundenlösung angeboten werden soll, kann so in einer neuen Ausgründung bis zur Marktreife entwickelt werden: "Vom Prototyp zum Markt".
Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. nutzt auch den Weg der Lizenzierung und eventuell des Verkaufs von Intellectual Property (IP), um seine Innovationen und sein Know-how in die Wirtschaft und die Gesellschaft zu transferieren.
Potenzielle innovative und schutzrechtsfähige Technologien für die Zukunft lässt das INP durch Patente und Gebrauchsmuster sichern. Patente und Gebrauchsmuster sind gewerbliche Schutzrechte für Erfindungen. Die Inhaber von erteilten Schutzrechten sind berechtigt, Dritten die Nutzung der geschützten Technologie für einen bestimmten Zeitraum zu untersagen. Bei Gebrauchsmustern beträgt dieser Zeitraum zehn, bei Patenten sogar 20 Jahre.
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