Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V. (INP) hat gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen internen Meldekanal eingerichtet. Dieser dient dazu, Hinweise auf Rechtsverstöße innerhalb unseres Instituts sicher und vertraulich zu melden.
Wer kann Hinweise melden?
Hinweise können insbesondere abgegeben werden von:
- aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden des INP,
- Bewerberinnen und Bewerbern,
- Praktikantinnen und Praktikanten,
- freien Mitarbeitenden,
- Auftraggebern, Kooperationspartnern, Dienstleistern, Auftragnehmern sowie deren Beschäftigten.
Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen Gesetze und sonstige Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Wie können Hinweise gemeldet werden?
Hinweise können über folgende interne Meldewege abgegeben werden:
E-Mail: inp-hinweis@inp-greifswald.de
Telefon: +49 3834 554 3889
Wie werden Hinweisgeber geschützt?
Hinweisgebende Personen sind gesetzlich vor Repressalien geschützt. Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt streng vertraulich. Die Identität der hinweisgebenden Person wird nur offengelegt, wenn dies gesetzlich zwingend erforderlich ist.
Ablauf nach Eingang einer Meldung
- Bestätigung des Eingangs spätestens nach 7 Tagen
- Prüfung der Meldung durch die interne Meldestelle
- Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung
Externe Meldestellen
Unabhängig vom internen Meldekanal besteht die Möglichkeit, sich an eine staatliche externe Meldestelle zu wenden, zum Beispiel an die Meldestelle des Bundesamts für Justiz.